Schädlingsbekämpfung im Landkreis Heilbronn — 18 Gemeinden, Eilfälle zuerst besprochen 01579 248366-1
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Blick über die Rheinebene zum Odenwaldrand

Einsatzgebiet der Schädlingsbekämpfung Unterland

Der Landkreis Heilbronn reicht vom feuchten Talboden am Neckar bis zu den Waldhöhen der Löwensteiner Berge, vom Weinbau im Zabergäu bis zu den Lösshügeln am Kraichgau-Rand. Wir nehmen Anfragen aus 18 Gemeinden an und geben sie an eine Fachkraft vor Ort weiter, die die jeweilige Bauweise, Lage und Wetterlage aus eigener Erfahrung kennt.

18Gemeinden im Gebiet
5Landschaftsräume
1100 km²Kreisfläche
46Gemeinden im Kreis
Einsatzgebiet

Das Unterland in Zahlen

Landkreis Heilbronn mit 18 GemeindenBad FriedrichshallBad RappenauBad WimpfenBrackenheimEppingenGüglingenIlsfeldLauffen am NeckarLeingartenMöckmühlNeckarsulmNeuenstadt am KocherNordheimObersulmSchwaigernUntergruppenbachWeinsbergWüstenrotNeckarsulmEppingenBad RappenauBad FriedrichshallBrackenheimObersulmWeinsbergLauffen am NeckarSchwaigernLeingarten
Kartengrundlage © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Stand 2026. Gefüllt sind die 18 bedienten Gemeinden, eingefärbt nach Landschaftsraum.
  • Neckartal
  • Zabergäu
  • Kraichgau-Rand
  • Kocher und Jagst
  • Löwensteiner Berge
  • übrige Gemeinden des Kreises

Der Kreis gliedert sich in fünf Landschaftsräume mit eigenem Charakter: Neckartal, Zabergäu, Kraichgau-Rand, Kocher und Jagst, Löwensteiner Berge. Jeder Raum hat andere Böden, andere Bausubstanz und andere Wetterlagen, vom hohen Grundwasserstand am Fluss bis zur späteren Wespensaison auf den Höhen. Die Karte auf dieser Seite ordnet die Gemeinden diesen Räumen zu, damit die Fachkraft mit passender Erfahrung anrückt und vor Ort nicht erst nach der Bausituation fragen muss.

Alle Gemeinden im Überblick →

Übersicht

Gemeinden von A bis Z

Ob dichter Ortskern am Wasser, Weinberghäuschen im Zabergäu, Scheune am Kraichgau-Rand oder Fachwerk an steilem Hang im Kocher-Jagst-Gebiet: Die Bausubstanz entscheidet, womit man rechnen muss und welcher Zugang zuerst geprüft wird. Wir ordnen jede Anfrage einem Landschaftsraum zu, bevor wir sie weitergeben.

Neckartal 4 Gemeinden

Der Talboden zwischen Lauffen und Bad Friedrichshall: dichte alte Ortskerne direkt am Wasser, Industrie an den Ufern, hoher Grundwasserstand und entsprechend feuchte Keller.

Zabergäu 5 Gemeinden

Weinbau zwischen Stromberg und Heuchelberg: Weinberghäuschen, alte Kelter- und Wirtschaftsgebäude, Trockenmauern und viel unbeheizter Bestand.

Kraichgau-Rand 2 Gemeinden

Lösshügel im Westen des Kreises: ehemals eigenständige Dörfer mit Fachwerkkernen, große landwirtschaftliche Nebengebäude, Scheunen und Ställe im Bestand.

Kocher und Jagst 2 Gemeinden

Enge Flusstäler im Nordosten: Burgen und Stadtmauern, Häuser an steilen Hängen, Wald bis an die Grundstücksgrenze.

Löwensteiner Berge 5 Gemeinden

Die bewaldete Höhe im Osten: Streusiedlungen, Waldrandlagen, kühlere Winter und dadurch eine spätere, kürzere Wespensaison.

Wie ein Termin zustande kommt

Eine Anfrage aus Neuenstadt am Kocher unterscheidet sich von einer aus Schwaigern, noch bevor jemand vor Ort war. Enges Flusstal mit Wald bis an die Grundstücksgrenze ist etwas anderes als Weinbaugebiet mit Trockenmauern und unbeheizten Wirtschaftsgebäuden. Wir fragen bei der Annahme nach Gemeinde, Gebäudeart und Befund, ordnen die Anfrage einem der fünf Landschaftsräume zu und geben sie an eine Fachkraft weiter, die diese Lagen aus der eigenen Praxis kennt. Das spart beim Termin selbst Zeit, weil nicht erst erklärt werden muss, was ein Fachwerkkern am Hang oder ein Keller mit hohem Grundwasserstand bedeutet.

Kurze Wege zählen doppelt: fachlich und praktisch. Fachlich, weil eine Fachkraft, die den Kraichgau-Rand mit seinen Scheunen und Ställen kennt, andere Zugänge und Verstecke im Blick hat als jemand, der nur im Neckartal unterwegs ist. Praktisch, weil kurze Anfahrten weniger Wartezeit bedeuten und weil unauffälliges Auftreten in einem Dorf mit Fachwerkkern anders funktioniert als in einer Industrielage am Fluss. Fahrzeuge und Kleidung sind nicht beschriftet, das bleibt in jedem der 18 Orte gleich.

FAQ

Fragen zum Einsatzgebiet

Welche Gemeinden gehören zum Einsatzgebiet?

18 Gemeinden im Landkreis Heilbronn, aufgeteilt auf fünf Landschaftsräume: Neckartal mit Neckarsulm, Bad Friedrichshall, Lauffen am Neckar und Bad Wimpfen, Zabergäu, Kraichgau-Rand, Kocher und Jagst sowie Löwensteiner Berge. Von Neckarsulm bis Wüstenrot, von Möckmühl bis Bad Rappenau reicht das Gebiet, das die Fachkräfte vor Ort abdecken.

Ist die Asiatische Hornisse ein Thema im Kreis?

Baden-Württemberg ist das älteste Verbreitungsgebiet der Asiatischen Hornisse in Deutschland, entsprechend häufig taucht die Frage im Landkreis Heilbronn auf. Die Unterscheidung zur geschützten heimischen Hornisse entscheidet über das weitere Vorgehen. Beide Arten stehen unter Artenschutz, eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt in Heidelberg ist nötig, bevor gehandelt wird.

Wer ist bei Ratten im öffentlichen Raum zuständig?

Meldungen zu Ratten im öffentlichen Raum nimmt die jeweilige Gemeinde entgegen, nicht der Landkreis. Auf privatem Grund liegt die Zuständigkeit dagegen beim Eigentümer selbst, das Ordnungsamt nimmt entsprechende Meldungen auf und leitet sie weiter. Diese Trennung zwischen Gemeinde und Kreis überrascht viele, die anrufen.

Was gilt bei denkmalgeschütztem Fachwerk?

Am Neckar, im Zabergäu und im Kraichgau-Rand stehen viele Fachwerkbauten unter Denkmalschutz, gerade in den alten Ortskernen. Vor einer Behandlung ist die Untere Denkmalschutzbehörde einzubeziehen, das gilt unabhängig davon, welcher Schädling gemeldet wird oder wie dringend der Fall erscheint.

Dürfen Steinmarder oder Waschbär einfach entfernt werden?

Nein. Steinmarder und Waschbär unterliegen dem Jagdrecht und dürfen nicht getötet werden. Erlaubt ist Vergrämen und das Schließen von Zugängen zu Dachboden oder Schuppen. Die Fachkraft richtet das Vorgehen danach aus und prüft vor Ort, wo die Tiere tatsächlich eindringen.

Kontakt

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