
Zuständigkeiten bei Schädlingen im Landkreis Heilbronn
Ein Wespennest im Garten, Ratten am Bach, Mäuse im Stall: nicht immer ist dieselbe Stelle zuständig. Im Landkreis Heilbronn verteilt sich das auf Landratsamt, Gesundheitsamt und die einzelne Gemeinde. Dieses Blatt sortiert, welche Behörde bei welchem Fall die richtige Anlaufstelle ist, bevor der Anruf ins Leere geht.
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Zum Ausdrucken und an die Pinnwand. Entsteht aus denselben Angaben wie diese Seite, Stand September 2026.
Landratsamt oder Gemeinde: wer zuständig ist
Der Landkreis Heilbronn umfasst 46 Gemeinden, die kreisfreie Stadt Heilbronn gehört nicht dazu und hat eigene Ämter. Für die Gemeinden im Kreis liegen viele Zuständigkeiten beim Landratsamt in Heilbronn, nicht bei der einzelnen Gemeindeverwaltung. Das Gesundheitsamt berät bei Befall in Wohnungen, Schulen und Pflegeeinrichtungen und ist für alle 46 Gemeinden zentral zuständig. Auch die Untere Naturschutzbehörde, die Lebensmittelüberwachung und das Veterinäramt sitzen im Landratsamt und decken den gesamten Kreis ab. Wer in Neckarsulm, Bad Friedrichshall oder einer kleineren Gemeinde im Zabergäu anruft, landet bei diesen Themen meist beim Landratsamt und nicht bei der Ortsverwaltung.
Eine Ausnahme gibt es beim Rattenbefall im öffentlichen Raum, an Gewässern oder in der Kanalisation. Hier ist die jeweilige Gemeinde die erste Adresse, nicht das Landratsamt. Das unterscheidet den Landkreis von einer kreisfreien Stadt, wo meist ein zentrales Amt zuständig ist. Im Kreis Heilbronn heißt das: Meldung an die Gemeindeverwaltung vor Ort, die dann selbst tätig wird oder weiterleitet. Bei Hornissen, Wildbienen oder Fledermäusen gilt wieder das Landratsamt, weil die Untere Naturschutzbehörde dort für Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Ein Hornissennest darf ohne diese Genehmigung nicht entfernt werden, auch nicht am eigenen Haus.
Wer wofür zuständig ist
Gesundheitsamt Landkreis Heilbronn
Zuständig für: Hygiene, Infektionsschutz, Beratung bei Befall in Wohnungen, Schulen und Pflegeeinrichtungen
Sitz in Heilbronn, zuständig für alle 46 Gemeinden des Kreises. Die kreisfreie Stadt Heilbronn hat ein eigenes Amt.
Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts
Zuständig für: Ausnahmegenehmigungen bei Hornissen, Wildbienen und Fledermäusen
Ohne Genehmigung darf ein Hornissennest nicht entfernt werden — auch nicht am eigenen Haus.
Lebensmittelüberwachung des Landratsamts
Zuständig für: Kontrollen und Auflagen in Gastronomie, Bäckereien, Hofläden und Direktvermarktung
Im Zabergäu und am Kraichgau-Rand betrifft das auch Besenwirtschaften und Weingüter mit Ausschank.
Veterinäramt des Landratsamts
Zuständig für: Schädlingsbefall in Ställen und bei der Tierhaltung, Vorratsschutz in landwirtschaftlichen Betrieben
Bei den vielen Nebenerwerbsbetrieben im Kreis die häufigere Anlaufstelle, als man denkt.
Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde
Zuständig für: Meldungen zu Rattenbefall im öffentlichen Raum, an Gewässern und in der Kanalisation
Anders als in einer kreisfreien Stadt ist hier die Gemeinde die erste Adresse, nicht das Landratsamt.
Häufige Fragen
Wer ist bei Schädlingen in der Wohnung zuständig, das Landratsamt oder die Gemeinde?
Bei Befall in Wohnungen, Schulen oder Pflegeeinrichtungen berät das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn. Es hat seinen Sitz in Heilbronn und ist für alle 46 Gemeinden des Kreises zuständig, nicht die einzelne Gemeindeverwaltung. Die kreisfreie Stadt Heilbronn selbst gehört nicht zum Kreisgebiet und hat ein eigenes Gesundheitsamt, das bei dortigem Befall zuständig ist. Für eine Gemeinde im Kreis ist also stets das Landratsamt der richtige Ansprechpartner, unabhängig davon, wie klein der Ort ist.
Darf ich ein Hornissennest am eigenen Haus selbst entfernen?
Nein. Hornissen, Wildbienen und Fledermäuse stehen unter Naturschutz. Eine Ausnahmegenehmigung erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts. Ohne diese Genehmigung darf das Nest nicht entfernt werden, auch nicht am eigenen Gebäude und auch nicht, wenn das Nest ungünstig am Fenster oder unter dem Dach sitzt. Die Behörde prüft, ob eine Umsiedlung möglich ist, statt das Nest einfach zu beseitigen. Erst mit dieser Genehmigung darf eine Fachkraft tätig werden.
An wen melde ich Ratten am Bach oder in der Kanalisation?
Im Landkreis Heilbronn ist dafür die jeweilige Gemeinde zuständig, nicht das Landratsamt. Das gilt für Rattenbefall im öffentlichen Raum, an Gewässern und in der Kanalisation. Die Gemeindeverwaltung vor Ort ist die erste Anlaufstelle und entscheidet, ob sie selbst tätig wird oder den Fall weiterleitet. Das unterscheidet den Landkreis von einer kreisfreien Stadt, wo ein zentrales Amt für das gesamte Stadtgebiet zuständig wäre. Wer unsicher ist, ob eine Fläche öffentlich oder privat ist, klärt das am besten direkt bei der Gemeinde.
Wer prüft Schädlingsbefall in einem Nebenerwerbsbetrieb oder Stall?
Zuständig ist das Veterinäramt des Landratsamts, auch für Vorratsschutz in landwirtschaftlichen Betrieben. Bei den vielen Nebenerwerbsbetrieben im Kreis ist das häufiger die richtige Adresse, als man zunächst annimmt, etwa bei Schädlingen in Futtermitteln oder Ställen. Das Veterinäramt bewertet den Fall im Zusammenhang mit der Tierhaltung, während die Lebensmittelüberwachung zuständig wird, sobald ein Hofladen oder eine Direktvermarktung mit Ausschank betroffen ist.